ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Road Stop Restaurants,
Road Stop Hotels, Road Stop Food Truck und den Online -und
Ticketshop
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Road Stop GmbH
Marie- Curie-Str. 8
40822 Mettmann
Stand: September 2024
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1. Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehungen zwischen uns, der Road Stop GmbH, Marie-Curie-Straße 8, 40822 Mettmann und Kunden, die unsere Restaurants besuchen, unser Motel und unseren Food Truck buchen und nutzen, sowie unser Internetangebot nutzen, gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen und dem Kunden zu diesem Zeitpunkt mitgeteilten Fassung, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, soweit wir ihnen schriftlich zustimmen. In unserem Online Shop gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von www.eguma.ch
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2. Angebot und Zustandekommen des Vertrages
Unsere Angebote sind freibleibend. Soweit nicht einzelvertraglich anders vereinbart, halten wir uns an unser Angebot für einen Zeitraum von 5 Tagen nach dem Datum der Angebotsabgabe gebunden. Aussagen und Angebote sowie Zusicherungen unserer Angestellten werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Mangels besonderer Vereinbarung kommt ein Vertrag zwischen uns und dem Kunden erst mit unserer schriftlichen oder elektronischen / digitalen Auftragsbestätigung, spätestens jedoch mit Beginn
der Leistungsausführung durch uns zustande. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform; gleiches gilt für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.​
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2.2 Leistungen, Preise, Zahlungen
1. Das Road Stop ist verpflichtet, die vom Veranstalter bestellten und vom Road Stop in der Bestätigung zugesagten Leistungen zu erbringen.
2. Der Veranstalter ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise des Road Stops zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung anfallende Leistungen und Auslagen des Road Stops an Dritte.
3. Wenn nicht anders vereinbart verstehen sich die Preise im kaufmännischen Verkehr zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und gegenüber Verbrauchern inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und der Veranstaltung 4 Monate und erhöht sich der vom Road Stop allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis der allgemeinen Kostenentwicklung angemessen erhöht werden. In diesem Fall muss der Veranstalter im Vorfeld darüber informiert werden und hat das Recht im zeitlichen Rahmen des in diesem Vertrag bestimmten Rücktrittsrechts vom Vertrag zurückzutreten.
4. Rechnungen des Road Stops ohne besonderes Fälligkeitsdatum sind binnen 7 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist das Road Stop berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Dem Road Stop bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
5. Das Road Stop ist berechtigt, unmittelbar nach Vertragsschluss mit einer a-conto Rechnung eine Anzahlung in Höhe von 50% des vereinbarten Mindestumsatzes zu verlangen. Die Schlussrechnung (unter Anrechnung bereits erfolgter a-conto Zahlung) erfolgt seitens des Road Stops unmittelbar nach der Veranstaltung in Höhe der erbrachten Lieferungen und Leistungen, mindestens jedoch in Höhe des vereinbarten Mindestumsatzes
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​2.3 Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit
1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl muss spätestens 7 Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem Road Stop mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Road Stops in Schri1- oder Textform.
2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl nach Ablauf dieser Frist hat auf die Abrechnung des Road Stops keinen Einfluss, es wird der Abrechnung die ursprünglich gemeldete Teilnehmerzahl zugrunde gelegt.
3. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
4. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Road Stop berechtigt, die vereinbarten 3 Preise angemessen neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu ändern, es sei denn, dass dies dem Veranstalter unzumutbar ist.
5. Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Road Stops die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann das Road Stop zusätzliche Kosten der Leistungsbereitscha1 in Rechnung stellen, es sei denn, dass Road Stop trifft ein zumindest grob fahrlässiges Verschulden.
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2.4 Mitbringen von Speisen und Getränken
Der Veranstalter darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Road Stop.in diesen Fällen wird ein im Vertrag zu vereinbarender Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.
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3. Auslieferung und Lieferverzögerung
3.1 Die Auslieferung erfolgt von an die vom Kunden angegebene Lieferadresse zum vereinbarten Liefertermin.
Die Lieferung erfolgt unter Berücksichtigung gesetzlicher, behördlicher und sonstiger anwendbarer Vorschriften.
3.2 Für Lieferverzögerungen haftet die Road Stop GmbH nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und insbesondere nicht in Fällen höherer Gewalt.
3.3 Die Lieferadresse kann von der Rechnungsadresse abweichen. Wird keine Lieferadresse angegeben, wird an die Rechnungsadresse geliefert. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, wenn:
- die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist und
- dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen.
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4. Gefahrübergang
Ist der Kunde Verbraucher i.S.v. § 13 BGB, so tragen wir unabhängig von der Versandart in jedem Fall das Versandrisiko. Ist der Kunde Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, so geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald wir die Ware an den beauftragten Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Zusteller übergeben.
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5. Besonderheiten am Lieferort und Stromanforderung
5.1 Über Besonderheiten bezüglich des Lieferorts (beispielsweise Baustellen, lange Wege, Treppen über mehrere Etagen, zu schmale oder zu niedrige Einfahrten (schmaler als 2,70m oder niedriger als 4m), Gefälle ab 5%, nicht funktionierende Fahrstühle etc.) hat der Kunde die Road Stop GmbH spätestens bei der Bestellung zu informieren. Dies gilt insbesondere für die nötigen Voraussetzungen, um den
bestellten Foodtruck aufzustellen und zu betreiben. Der Lieferort muss für Fahrzeuge mit einer Höhe von 4m erreichbar sein. Die Maße des Foodtrucks sind Länge: 7,70 m, Höhe 3,30 m, Breite: 2,60 m, Breite mit geöffneter Foodausgabe 3,80 m unser Truck jeweils an eine abgesicherte 16A CEE- Starkstromleitung mit intaktem Nullleiter in maximal 25 Metern Entfernung vom Aufstellort angeschlossen werden kann. Die Stromversorgung der Trucks muss für 24 Std. vor und nach der Veranstaltung zur Verfügung stehen und darf nicht durch den Kunden in Eigenregie getrennt werden. Der Kunde muss den Mitarbeitern der Road Stop GmbH ein WC und einen Trinkwasseranschluss zur Verfügung stellen. Kann der Kunde dies nicht sicherstellen, und kann aus diesem Grunde der Foodtruck nicht oder später betrieben werden, kann der Kunde hieraus keine Rechte herleiten. Der Kunde haftet gegenüber der Road Stop GmbH für Schäden die
daraus entstehen, dass diese Anforderungen nicht eingehalten werden.4.3 Bei Nichtbeachtung der vorstehend genannten Anforderungen durch den Kunden ist es MK gestattet, die geschuldete Leistung angemessen anzupassen. Ist dies nicht ohne Gefährdung des Vertragszwecks oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich, ist MK berechtigt, die geschuldete Leistung zu verweigern,
ohne dass dadurch der Vergütungsanspruch entfiele. MK hat sich aber ersparte Aufwendungen und einen tatsächlich anderweitig erwirtschafteten Gewinn anrechnen zu lassen, gleichfalls einen solchen, den MK schuldhaft zu erwirtschaften unterlässt.
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6. Rücktritt/Stornierung/Höhere Gewalt
6.1 Wird die Veranstaltung wegen außergewöhnlicher Umstände, die von keiner der Parteien zu vertreten sind, insbesondere infolge höherer Gewalt, unvorhersehbar erheblich erschwert, gefährdet, beeinträchtigt oder unmöglich gemacht, sind beide Parteien berechtigt, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten. Die Geltendmachung von bereits entstandenen Kosten Dritter, insbesondere von
bei Dritten gebuchter Fremdleistungen (Hotels, Räumlichkeiten etc.) und die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzes bleibt die Road Stop GmbH unbenommen. Als außergewöhnlicher Umstand gilt nicht schlechtes oder ungeeignetes Wetter bei Open-Air- Veranstaltungen. Das Risiko hierfür trägt der Kunde. Eine Stornierung des Kunden wegen ungeeigneten / schlechten Wetters lässt die Ansprüche von Road Stop GmbH nicht entfallen. Ebenfalls nicht als außergewöhnlich im vorstehend genannten Sinn gelten solche Umstände, die bei Vertragsschluss dem Grunde nach bereits bekannt sind und deren Risiken sich erst nach
Vertragsschluss konkretisieren (z.B. bereits existierende Pandemien, etc.)
6.2 Für den Fall, dass der Kunde den Vertrag ohne Vorliegen außergewöhnlicher Umstände storniert, gilt folgendes:
6.2.1 Bei einer Stornierung durch den Kunden bis zu einem Zeitpunkt von 8 Wochen vor geplantem Veranstaltungsbeginn ist die Road Stop GmbH berechtigt, eine Stornierungspauschale von 30% zu verlangen.
6.2.2 Bei einer Stornierung durch den Kunden nach dem vorstehend genannten Zeitraum behält die Road Stop GmbH ihren Anspruch auf die vereinbarte Gegenleistung. Dies gilt nicht, wenn die Stornierung/der Rücktritt etc. des Kunden auf Gründen beruht, die die Road
Stop GmbH zu vertreten hat. In beiden vorstehend genannten Fällen (6.2.1 und 6.2.2) bleibt dem Kunden der Nachweis gestattet, dass ein Schaden in dieser Höhe überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als jene Stornierungspauschale.
6.2.3. In allen vorgenannten Fällen bleibt die Road Stop GmbH berechtigt, bereits entstandene Kosten für Leistungen Dritter geltend zu machen.
6.2.4 In allen in dieser Ziffer 6.2 genannten Fällen muss die Road Stop GmbH sich allerdings dasjenige anrechnen lassen, was der Road Stop GmbH an Aufwendungen erspart, oder durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.
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7. Lieferung und Gewährleistung
Die Road Stop GmbH trägt dafür Sorge, dass die auszuliefernden Waren sorgfältig und entsprechend etwaig anwendbarer Vorschriften zum Kunden, transportiert werden. Ist der Kunde kein Verbraucher, so kann die Road Stop GmbH bei nachgewiesenen Mängeln nach eigener Wahl nachbessern oder kostenlosen Ersatz liefern. Geringfügige Leistungsänderungen, die den Vertragszweck nicht
gefährden, berechtigen den Kunden nicht zur Geltendmachung etwaiger Minderungs- oder anderweitiger Ansprüche. Ist es der Road Stop GmbH wegen eines Defektes des gebuchten Trucks oder wegen vergleichbarer Leistungsstörung nicht möglich, den vom Kunden bestellten Truck zur Verfügung zu stellen, so ist die Road Stop GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Aus diesem Umstand kann
der Kunde keine Ansprüche herleiten.
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8. Preise und Versandkosten
Die Preise in unserem Online-Shop sowie in den Restaurants und Motels sind in Euro angegeben und verstehen sich inklusive der jeweilig gültigen Umsatzsteuer. Die Lieferung der Artikel erfolgt auf Kosten des Kunden ab den jeweiligen Standorten. Die entsprechenden Versandkosten gemäß unserer Versandbedingungen sind vom Kunden zu tragen.
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9. Zahlungen
Der Kaufpreis wird mit Zugang unserer Auftragsbestätigung fällig, frühestens aber bei Versandbereitschaft der Ware. Bei Zahlung per Vorauskasse werden dem Kunden die Bankdaten mittels Auftragsbestätigung mitgeteilt.
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10. Kauf im Restaurant
In unseren Restaurants besteht die Möglichkeit zum unmittelbaren Erwerb der dort vorrätigen Waren. Die Bestell- und Auftragsbestätigung entfällt. Der Kaufpreis ist grundsätzlich sofort und in bar fällig. Der Kunde kann wahlweise auch per Girocard, Debit- oder Kreditkarte bezahlen. Wir akzeptieren die Kreditkarten VISA, MASTERCARD & AMERICAN EX-PRESS. Eine Versendung der Ware erfolgt, soweit nicht im Einzelfall anders vereinbart, nicht, sondern diese wird dem Kunden zur sofortigen Mitnahme bereitgestellt.
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11. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren vor, bis der Kunde den Kaufpreis und die ggfs. anfallenden Versandkosten vollständig bezahlt hat.
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12. Urheberrecht
Die durch uns erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen allesamt dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechts bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Die Nutzung unserer Internetpräsenz oder deren Inhalte für kommerzielle Zwecke, ist nur
nach vorheriger Genehmigung durch uns möglich. Wir behalten uns ausdrücklich das Recht vor, bestimmte kommerzielle Nutzungen zu untersagen. Inhalte Dritter auf dieser Seite, die nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden unter Beachtung der jeweiligen
Urheberrechte verwendet und entsprechend als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir Sie höflichst um einen entsprechenden Hinweis. Sobald uns etwaige Rechtsverletzungen bekannt werden, werden wir alle nötigen Schritte unternehmen, diese sofort und dauerhaft zu unterlassen, bzw. dafür Sorge zu tragen, dass solche unterbleiben.
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13. Externe Links, Haftungsausschluss
Road Stop übernimmt keine Haftung für die Inhalte externer Seiten, die mit der eigenen Webseite verlinkt sind. Für sämtliche Inhalte, Angaben und Hinweise dieser Internet-Seiten sind ausschließlich deren Betreiber beziehungsweise die Inhaber dieser Seiten verantwortlich. Dies gilt auch für alle Dienste, Versprechungen und alle sonstigen Möglichkeiten, die dort genutzt werden können.
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14. Gewährleistung und Haftung
Für die Gewährleistung und unsere Haftung gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB.
14.2 Foodtruck: Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet die Road Stop
GmbH – aus welchen Rechtsgründen auch immer –nur
a) bei Vorsatz,
b) bei grober Fahrlässigkeit eigener Organe oder leitender Angestellter
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15. Haftung für Inhalte
Diese Website und ihre Inhalte wurden von uns mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte wird jedoch keine Gewähr übernommen. Gemäß §7 I TMG obliegt uns die Verantwortung für eigene Inhalte. Uns trifft jedoch keine
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15.1 Haftung für Links
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16. Einlösebedingungen für Gutscheine und Road Stop Dollar
Gutscheine und Dollar können vor Ort in einem unserer Restaurants, Hotels oder über unseren Onlineshop eingelöst werden. Gutschein-Guthaben wird weder in bar ausgezahlt noch verzinst. Restguthaben kann
bei einem weiteren Besuch eines unserer Restaurants bzw. einem weiteren Kauf eingelöst werden.
Der Gutschein und ein eventuelles Restguthaben sind bis zum 31.12. des Jahres, in dem er gekauft wurde
plus 2 Jahre, einlösbar. Der Gutschein ist übertragbar. Wir können mit befreiender Wirkung an den jeweiligen Inhaber, der den Gutschein in einem unserer Restaurants einlöst, leisten. Dies gilt nicht, wenn wir Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von der Nichtberechtigung, der Geschäftsunfähigkeit oder der fehlenden Vertretungsberechtigung des jeweiligen Inhabers haben.
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17. Außergerichtliche Streitschlichtung
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem „Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (VSBG)“ sind wir nicht bereit.
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18. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Abkommens über den Internationalen Warenkauf (CISG). Im Verkehr mit Endverbrauchern innerhalb der Europäischen Union kann das Recht am Wohnsitz des Endverbrauchers anwendbar sein, sofern und soweit es sich um zwingende verbraucherrechtliche Bestimmungen handelt.
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Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Wir haben jedoch das Recht, den Kunden auch an dessen Sitz zu verklagen.